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FAQ
Hier finden Sie die Antworten auf die meisten Fragen
In begrenzter Anzahl biete ich auch Hausbesuche an. Bitte beachten Sie, dass Hausbesuche nur aus medizinischer, nicht aus organisatorischen Gründen vom Arzt verordnet werden dürfen.
Ich behandle Diagnosen wie Dyslalie/Artikulationsstörungen, Myofunktionelle Störungen (z.B. im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung), Dysgrammatismus und Sprachenwicklungsstörungen (z.B. auch bei Autismus, Trisomie 21), Mutismus, VED (verbale Entwicklungsdyspraxie), Rhinophonie, Redeflussstörungen (Stottern/Poltern), Dysphonie/Stimmstörung, Stimme nach Kehlkopfoperationen/Laryngektomie, Dysphagie, Dysarthrie (z.B. bei M. Parkinson, Multipler Sklerose, Chorea Huntington, ALS), Aphasie, Gesichtslähmungen.
Ich behandle Menschen jeden Alters.
Ein einziges Treffen zur Befundaufnahme macht meiner Erfahrung nach wenig Sinn, wenn ich allen Ansprüchen halbwegs gerecht werden möchte.
Bedenken Sie, was in diesen 60 Minuten erfolgen müsste: ein Anamnesegespräch mit Ihnen als Eltern, in dem ich alle meine relevanten Fragen mit Ihnen durchgehen kann. Sie mir schildern, um welche Schwierigkeiten es sich Ihrer Meinung nach handelt und was Sie bereits ausprobiert haben. Ein Test mit dem Kind, wobei dies möglichst stressfrei sein sollte, damit sich auch traut zu zeigen, was es kann. Anschließend sollte noch genügend Zeit bleiben, dass ich Ihnen erklären kann, was die Ergebnisse des Tests bedeuten und wie Sie Ihr Kind am effektivsten unterstützen können.
Mir ist es nicht möglich, dies in 60 Minuten zu gewährleisten, weshalb ich mir für eine aussagekräftige Beurteilung zwischen 3 bis 5 Sitzungen Zeit nehme.
Die erste Stunde, die Befundaufnahme, dauert grundsätzlich 60 Minuten. Die weiteren Therapieeinheiten können auf 30, 45 oder 60 Minuten ausgestellt werden. In den meisten Fällen bevorzuge ich 45 Minuten pro Sitzung. Eine Verordnung beläuft sich zumeist auf 10 Einheiten. Je nach Diagnose und Verlauf der Therapie wird diese entweder erfolgreich beendet, eine Therapiepause eingelegt oder mit einer Folgeverordnung fortgesetzt. Meist ist der Intervall 1x pro Woche. Wie lange die Behandlung insgesamt dauert variiert je nach Diagnose und Möglichkeiten der Mitarbeit sowie eigenständigen Übungsbereitschaft.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern die kompletten Kosten, bei Erwachsenen, die keine Zuzahlungsbefreiung beantragt haben, trägt der Versicherte die Kosten von 10,-€ pro Rezept zuzüglich 10% der Behandlungskosten.
Bei den Privaten Krankenkassen hängt davon ab, wie Sie versichert sind, inwieweit Ihre Krankenkasse meine Preise übernimmt. Privatpatienten bekommen von mir vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag, den sie vorab mit den Krankenkassen abgleichen können.
Ja. Als österreichisch Versicherter stelle ich Ihnen die Kosten gemäß der Primärkassen Bayern privat in Rechnung und Sie reichen diese Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir benötigen hierfür auch eine Verordnung.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Therapie nur auf Rezept erfolgen darf.
Einzelne Präventions- und Beratungseinheiten dürfen allerdings auch ohne Rezept erbracht werden. Die Kosten stelle ich Ihnen anschließend privat in Rechnung.
Ich habe die Berechtigung, LSVT® Therapie durchführen zu dürfen. Bedenken Sie jedoch, dass Voraussetzung hierfür ist, dass sie 4 Wochen lang täglich für 60 Minuten zur Therapie kommen und zusätzlich zu Hause an diesen Tagen noch 30 Minuten üben müssen. Nach diesen Einheiten ist dann anschließend eine längere Therapiepause vorgesehen, in der sie eigenständig weiterüben müssen. Gerne können Sie mich anrufen und wir besprechen, ob für Sie eine „konventionelle“ Dysarthrietherapie oder eine LSVT® Therapie mehr Sinn macht.
Legasthenie- und Dyskalkulietrainings fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Lediglich die Behandlung der auditiven Wahrnehmungsstörung als mitunter Teilbereich der Legasthenie kann auf Rezept erfolgen.
Legasthenie- oder Dyskalkulietrainings können Sie als Eltern entweder privat zahlen oder Sie beantragen die Kostenübernahme beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt. Das wäre dann der „Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe gemäß § 35a des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch – SGBVIII“. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem für Sie zuständigen Landratsamt.
Ich nutze einerseits den pädagogischen Ansatz meiner Ausbildung zur diplomierten Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin EÖDL, der sich sehr an den Grundsätzen von Maria Montessori orientiert. Andererseits setze ich auch hier viele Übungen aus dem NLP wie der Positiven Psychologie ein, denn gerade wenn negative Glaubenssätze über die eigene Leistungsfähigkeit im Weg stehen, können Übungen hieraus enorm hilfreich sein.
Hier finden Sie Infos zu meiner Berufserfahrung sowie zu meinen Fort-und Weiterbildungen.